-Autor unbekannt
Mediation im Scheidungsprozess unter rechtlichem Beistand
Für Ihre Scheidung haben Sie rechtlichen Beistand hinzugezogen. Dieser soll dafür sorgen, dass Sie zu Ihrem „Recht“ kommen, hinsichtlich der Regelung des Unterhaltes, der Ermittlung des Zugewinnes, der Aufteilung der Vermögenswerte etc.
Unter Zuhilfenahme des Gesetzes und der dargelegten Fakten (sprich: der Sachlage), ist es die Aufgabe Ihres Anwaltes, die für Sie bestmögliche Ausgangsposition zu erreichen. Diese stimmt in der Regel aber nicht mit den Vorstellungen der Gegenpartei überein. Deshalb kann sich ein für alle Beteiligten erschöpfender Schriftverkehr entwickeln, gespickt mit verbalen Spitzen und immer höheren Forderungen. Dadurch, dass die Anwälte Sie, als ihren Mandanten parteiisch vertreten, bleibt ihnen die Möglichkeit versagt, vermittelnd einzugreifen. Inzwischen ist Ihr Scheidungsprozess durch feindliche Gesinnung gekennzeichnet und die Seelen Ihrer Kinder haben Beulen. Viele sehen einen Ausweg dann nur noch durch ein gerichtliches Verfahren. Dieses dauert erfahrungsgemäß sehr lange, ist teuer und in seinem Ergebnis für beide Parteien eher unbefriedigend.
Eine Scheidungs-Mediation
bietet eine vermittelnde Instanz zwischen den Parteien. Hierbei geht es nicht nur um Fakten sondern auch darum, die unterschiedlichen Wahrheiten zu beachten. Sie bezieht in ihren Lösungsansatz die Beziehungsebene mit ein und würdigt die vorhandenen Emotionen und Bedürfnisse aller Beteiligten. Mit dem Ziel, dass das Klima zwischen den Parteien wieder ein gutes Niveau erreicht.
Der Mediator
Als Ihre Mediatorin bin ich neutral und allparteilich. Dies bedeutet, ich ermutige und unterstütze jeder Seite gleichermaßen darin, eine respektvolle und faire Auseinandersetzung zu führen. Ich strukturiere und erleichtere die Kommunikation und sorge für einen Rahmen, der es Ihnen ermöglicht, für Ihre jeweiligen Belange einzustehen und Ihre Sicht auf die Konfliktpunkte angemessen darzustellen. Unter Berücksichtigung aller Wünsche und Vorstellungen, begleite ich Sie dabei, gemeinsam auf wirksame Lösungen zu schauen.
Ihre Anwälte können der Mediation beiwohnen. Sollte dieses nicht gewünscht sein, erhalten sie von mir nach Abschluss der Mediation ein Protokoll, mit den von Ihnen erarbeiteten Lösungsvorschlägen. Diese werden dann von Ihren Anwälten geprüft. Dies bedeutet, dass er Ihnen mitteilt, ob diese Lösungen ggf. juristische Konsequenzen für Sie haben können, die auf dem ersten Blick nicht ersichtlich sind. Sind alle Punkte geprüft und aufgeklärt, wird eine rechtsverbindliche Einigung aufgesetzt, die beide Parteien unterzeichnen.
Eine Mediation in einen laufenden Scheidungsprozess einzubeziehen ist sinnvoll:
Die Anzahl der Sitzungen richtet sich nach Art und Umfang Ihres Anliegens.
In einigen Fällen reicht es, wenn das Klima der Parteien wieder ein gutes Niveau erreicht hat.
Manchmal ist eine Klärung aller Konfliktpunkte gewünscht. Durchschnittlich können Sie mit 3-6 Sitzungen rechnen.
Sämtliche Inhalte unserer Sitzung sowie Ihre persönlichen Daten unterliegen der Schweigepflicht.
Scheidungs-Mediation
60 min. 80,-- Euro
jede weitere
30 min. 40,-- Euro